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Auto überführen: So klappt’s sicher & legal

Du hast ein Auto gekauft oder verkauft, aber es steht noch hunderte Kilometer entfernt? Dann wird dir dieser Beitrag weiterhelfen! Hier erfährst du, wie du dein Auto überführen kannst - ob auf eigener oder fremder Achse. Wir stellen dir verschiedene Optionen, typische Fehler und ihre Folgen vor.
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Was bedeutet „Auto überführen“?

Unter „Überführung“ versteht man den Transport eines Autos von einem Standort zum anderen, meist über öffentliche Straßen. Klassische Fälle sind: 

  • Du hast ein Fahrzeug gekauft (privat)
  • Du verkaufst dein Auto und übernimmst den Transport
  • Du ziehst um und nimmst ein abgemeldetes Fahrzeug mit
  • Du willst ein Auto ins Ausland bringen oder von dort holen

Je nachdem, ob das Fahrzeug angemeldet, abgemeldet, neu oder gebraucht ist, gelten unterschiedliche Regeln. Wichtig ist: Ist das Fahrzeug aktuell versichert und zugelassen?

Verschiedene Typen der Autoüberführung

Du hast verschiedene Optionen, dein Auto von A nach B zu bringen. Es kommt dabei auf den Zulassungsstatus an. 

Überführung mit regulärer Zulassung

Am einfachsten: Das Fahrzeug ist zugelassen und versichert – also ganz normal fahrbereit. Dann brauchst du nichts weiter beachten. Einfach einsteigen und losfahren. Mach jedoch vorher einen Check. Ist die Versicherung gültig? TÜV aktuell? Reifen, Öl, Bremsen okay? So vermeidest du böse Überraschungen unterwegs.

Überführung mit Kurzzeitkennzeichen

Das ist die gängigste Methode bei abgemeldeten Gebrauchtwagen oder Neuwagen, die überführt werden sollen. 

  • Gültigkeit: 5 Tage
  • Kennung beginnt mit 04, z.  AB 04123
  • Versicherungspflichtig! Du brauchst eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) 

Du kannst das Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Dafür benötigst du:

  • eVB-Nummer
  • Personalausweis
  • Fahrzeugpapiere
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder COC-Papier
  • HU-Nachweis (wenn älter als 3 Jahre)

Achtung: Das Kurzzeitkennzeichen gilt nur innerhalb Deutschlands. Und es darf nur zur Überführung oder Probefahrt genutzt werden, nicht für Alltagsfahrten.

Ins Ausland mit Ausfuhrkennzeichen

Du möchtest ein Fahrzeug ins Ausland bringen? Dann brauchst du ein Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen):

  • Gültigkeit: 15 Tage bis 12 Monate
  • Muss beim Zoll abgestempelt werden
  • Benötigt: Versicherung, Fahrzeugpapiere, TÜV
  • Fällt oft an: Fahrzeugversteuerung (je nach Ziel-Land)

Gut zu wissen: Der Term Überführungskennzeichen wird oft im Alltag verwendet, ist jedoch kein offizieller Kennzeichentyp. Das Überführungskennzeichen ist ein Sammelbegriff für alle Nummernschilder, mit denen du ein Auto überführen kannst, wie zum Beispiel Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen.

Auto überführen lassen mit Spedition

Wenn du nicht selbst fahren möchtest oder kannst, gibt es Profis, die es übernehmen:

Überführungsdienste (Spedition):

  • Holen das Auto ab – Autotransport auf fremder Achse mit Anhänger o. Ä.
  • Preis: Je nach Entfernung, meist ab 1 €/km + Abholungspauschale
  • Ideal bei defekten Fahrzeugen oder langen Strecken

Fahrer auf Zeit:

  • Professionelle Fahrer bringen dein Auto auf eigener Achse ans Ziel
  • Schneller und günstiger, aber: Fahrzeug wird gefahren (Laufleistung steigt, Verschleiß)

Wichtig: Egal wie, prüfe vorab den Versicherungsstatus und schließ ggf. eine Zusatzversicherung ab – besonders bei teuren Fahrzeugen.

Fahrzeugüberführung in Eigenregie

Checkliste für deine private Überführung:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigungen Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Fahrzeugcheck (Reifen, Bremsen, Ölstand, Licht)
  • Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gültige Kfz-Kennzeichen
  • HU-Nachweis (TÜV)
  • Versicherung (eVB)

Häufige Fehler

Versicherung vergessen

Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug auf die Straße. Punkt. Wenn du ein Auto überführst und es passiert ein Unfall ohne Versicherung, haftest du mit deinem Privatvermögen.

Das bedeutet konkret:

  • Kein Versicherungsschutz = volle Kostenübernahme durch dich selbst
  • Strafanzeige möglich, da Fahren ohne Versicherungsschutz strafbar ist
  • Führerscheinentzug bei Wiederholung nicht ausgeschlossen

Gerade bei Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen brauchst du eine separate eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Ohne diese bekommst du kein Kennzeichen von der Zulassungsstelle.

Mit ungültigem Kennzeichen fahren

Ein ungültiges oder nicht zugelassenes Kennzeichen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat.

Mögliche Folgen:

  • Stilllegung des Fahrzeugs
  • Bußgeld von bis zu 3.000 € und Punkte in Flensburg
  • Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)

Wenn du mit einem Kurzzeitkennzeichen fährst, das älter als 5 Tage ist, kann das sogar als Fahren ohne Zulassung gewertet werden – und das kostet richtig Geld.

Tipp: Kennzeichen vor Abfahrt unbedingt kontrollieren. Das Gültigkeitsdatum steht rechts auf der gelben Plakette. Bei Unsicherheit lieber neue Kurzzeitkennzeichen beantragen. 

Fahrzeug mit Mängeln überführen

Fährst du ein Fahrzeug, das erhebliche technische Mängel hat (z. B. kaputte Bremsen, defekte Beleuchtung oder durchgerostete Achse), riskierst du nicht nur deine Sicherheit. Du machst dich auch rechtlich angreifbar.

Mögliche Folgen:

  • Bußgeld bis zu 135 € + 1 Punkt in Flensburg
  • Untersagung der Weiterfahrt durch Polizei oder TÜV
  • Im Falle eines Unfallfalls: Haftung wegen grober Fahrlässigkeit
  • Versicherung kann die Leistung kürzen oder verweigern

Ausfuhr ohne Zollanmeldung

Du möchtest dein Auto ins Ausland überführen? Dann brauchst du für das Ausfuhrkennzeichen meist eine Zollanmeldung und ggf. einen Ausfuhrnachweis.

Was passiert ohne Anmeldung?

  • Grenzbeamte verweigern die Ausreise
  • Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden
  • Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
  • Verzögerungen & Zusatzkosten

Tipp: Bei der Zollstelle (oft direkt an der Zulassungsstelle oder in Grenznähe) bekommst du alle nötigen Formulare. Für den Export außerhalb der EU brauchst du:

  • Ausfuhrbescheinigung
  • Gültigen TÜV-Nachweis
  • Zollanmeldung (z.  B. über ATLAS-System)
  • Versicherungsdokumente (inkl. grüne Karte)

Verkauf & Überführung 

Wenn du ein Auto privat verkaufen möchtest, denk gleich an die Überführung des Fahrzeugs. Viele Käufer und Käuferinnen wünschen sich eine Lieferung. Je einfacher du es ihnen machst (z. B. mit gültigem TÜV, Kurzzeitkennzeichen oder Transportangebot), desto besser deine Verkaufschancen.

Übrigens: Verkaufst du mit Swapycar, entfällt dieser Punkt komplett. Denn wir holen dein Auto bei dir ab, egal in welchem Zustand.

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