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Kfz-Kaufvertrag: Dein Schutz beim Verkauf

Wenn du dein Auto privat verkaufen möchtest, ist der Kfz-Kaufvertrag dein bester Freund. Denn du kannst rechtliche Probleme für beide Parteien vermeiden. Aber keine Sorge, du musst kein Jurist sein, um einen ordentlichen Vertrag zu erstellen. Hier findest du alles, was du wissen musst.
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Basisangaben in einem privaten Kfz-Kaufvertrag

Der Kaufvertrag muss stets die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten beider Seiten enthalten. Fehlen diese Angaben, ist er nicht rechtskräftig. Zusätzlich sollte er eine detaillierte Beschreibung zum Fahrzeug sowie wichtige rechtliche Klauseln enthalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fahrzeugbeschreibung

Jetzt kommt der spannende Teil: Das Fahrzeug! Je detaillierter du es beschreibst, desto weniger Spielraum gibt es später für Streitigkeiten.

Notiere unbedingt:

  • Marke, Modell, Baujahr
  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Kilometerstand
  • Ausstattung 
  • Farbe

Wichtig: Bekannte Mängel oder Unfallschäden gehören auch dazu. Verstecke nichts! Wenn du etwas verschweigst und der Käufer oder die Käuferin später einen Mangel entdeckt, kannst du dich schnell in rechtlichen Problemen wiederfinden.

Preis und Zahlungsmodalitäten

Klar, der Preis muss im Kaufvertrag festgehalten werden – aber auch die Zahlungsart. Barzahlung ist gängig, aber auch eine Banküberweisung kann eine Option sein. Bei hohen Beträgen ist es besser, eine Zahlungsbestätigung zu verlangen oder den Vertrag notariell beglaubigen zu lassen.

Tipp: Bei Barzahlung solltest du unbedingt eine Quittung ausstellen, damit beide Parteien einen Nachweis über die Zahlung haben.

Gewährleistung und Haftung

Bei einem privaten Kfz-Verkauf bist du nicht verpflichtet, eine Gewährleistung zu übernehmen. Du kannst also die Haftung für Mängel, die nach dem Kauf auftreten, ausschließen. Das bedeutet, Käufer und Käuferin haben keine Ansprüche auf Nachbesserungen, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, die später entdeckt werden.

Es gibt jedoch die Sachmängelhaftung, die auch im Privatverkauf weiterhin greift, wenn du absichtlich Schäden verschweigst oder falsche Angaben zum Fahrzeug machst. In diesem Fall haftest du für diese Mängel, auch wenn du im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

Eine gängige Formulierung lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.“

Du kannst das Fahrzeug auch mit der „gekauft wie gesehen“-Klausel verkaufen. Diese bedeutet, dass der Käufer oder die Käuferin das Auto in dem Zustand akzeptieren, in dem es sich bei der Besichtigung befindet, ohne Rückgaberecht. Auch hier gilt jedoch, diese Klausel greift nur, wenn du keine offensichtlichen Mängel verschwiegen hast.

Halte diese Unterlagen bereit

Achte darauf, dass du alle notwendigen Fahrzeugpapiere übergibst.

Dazu gehören:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Wartungsnachweise und Reparaturbelege (sofern vorhanden)
  • TÜV-Bericht (falls noch aktuell)

Die Fahrzeugpapiere müssen vollständig übergeben werden, damit das Auto umgemeldet werden kann. Dies gilt auch, wenn du das Auto zuvor bereits selbst bei der Zulassungsstelle abgemeldet hast.

Antworten auf häufige Fragen

Ist ein Kfz-Kaufvertrag Pflicht?

Du bist als Verkäufer oder Verkäuferin nicht aufgefordert, einen Kfz-Kaufvertrag aufzusetzen, es ist jedoch empfehlenswert, um beide Seiten abzusichern. Besonders bei einem privaten Autoverkauf schützt dich ein schriftlicher Vertrag vor möglichen Missverständnissen und Streitigkeiten. 

Wie bindend ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag ist rechtlich bindend, sobald ihn beide Parteien unterschrieben haben. Beide Seiten sind dann gebunden, die vereinbarten Bedingungen zu erfüllen – außer es gibt gesetzliche Rücktrittsrechte oder der Vertrag verstößt gegen geltende Gesetze. Ein Vertrag kann auch unter bestimmten Umständen angefochten oder für ungültig erklärt werden.

Wie muss ein Kfz-Kaufvertrag aussehen?

Ein Kfz-Kaufvertrag sollte schriftlich abgefasst sein, damit er rechtlich gültig ist, besonders bei Privatverkäufen. Er sollte klar und verständlich formuliert werden, damit keine Missverständnisse entstehen. Der Vertrag kann als standardisiertes Formular oder individuell erstellt werden, solange alle relevanten Informationen enthalten sind.

Kann ich einen Kfz-Kaufvertrag widerrufen?

Beim privaten Kfz-Verkauf gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das bedeutet, Käufer und Käuferin können den Kfz-Kaufvertrag nicht einfach widerrufen, weil ihnen das Auto nach ein paar Tagen nicht mehr gefällt. Allerdings können sie im Fall von arglistiger Täuschung oder versteckten Mängeln rechtlich gegen dich vorgehen.

Wie lange kann ich von einem Kfz-Kaufvertrag zurücktreten?

Wenn der Kaufvertrag privat abgeschlossen wurde, gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Du kannst nur zurücktreten, wenn du arglistig getäuscht wurdest oder der Vertrag unter falschen Angaben abgeschlossen wurde. Bei einem Kauf von einem Gewerbetreibenden gibt es ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Ist ein Kaufvertrag für ein Auto von privat rechtssicher?

Ja, ein Kfz-Kaufvertrag von privat ist grundsätzlich rechtssicher, solange er korrekt ausgefüllt und unterschrieben wird. Der Vertrag muss alle wichtigen Punkte wie Fahrzeugbeschreibung, Kaufpreis und Haftungsausschluss klar regeln. So bist du als Verkäufer oder Verkäuferin besser vor rechtlichen Problemen geschützt.

Wer muss einen Kfz-Kaufvertrag unterschreiben?

Der Kfz-Kaufvertrag muss sowohl von der verkaufenden als auch von der kaufenden Person unterschrieben werden, damit er rechtsgültig ist. Beide Parteien sollten jeweils ein Exemplar des Vertrages erhalten.

Kann ich mein Kfz ohne Kaufvertrag abmelden?

Ja, du kannst dein Fahrzeug auch ohne Kaufvertrag abmelden, aber du musst die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie einen gültigen Personalausweis vorlegen. Es ist jedoch ratsam, einen Kaufvertrag zu haben, um sicherzustellen, dass du später nicht für eventuelle Probleme haftbar gemacht wirst, falls der Käufer oder die Käuferin das Auto nicht ummeldet.

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