Gut zu wissen: Auch wenn du als Halter oder Halterin im Fahrzeugschein stehst, gehört dir das Auto nicht automatisch. Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen bleibt nämlich die Leasinggesellschaft oder Bank bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz des Fahrzeugs.
Wann du den Fahrzeugbrief benötigst
Der Fahrzeugbrief wird besonders wichtig, wenn du dein Auto verkaufen möchtest – ohne den Brief ist ein rechtssicherer Eigentumswechsel nicht möglich. Auch bei der Ummeldung oder Zulassung eines Neuwagens musst du ihn vorlegen. Übrigens: Wenn du nur umziehst und dein Kennzeichen mitnehmen möchtest, reicht dafür der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) aus.
Im oberen Teil des Briefs findest du die Daten zu dir als Halter oder Halterin. Dabei wird in der rechten Spalte die aktuelle Person genannt und links daneben die vorherige. Moderne Fahrzeugbriefe listen maximal zwei Vorbesitzende auf – in den alten Versionen waren bis zu sechs „Generationen“ vermerkt. In der neuen Variante siehst du zwar, wie viele Halter und Halterinnen das Auto insgesamt schon hatte, aber ohne konkrete Namen und Adressen. Nach dem zweiten Wechsel wird automatisch eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Der untere Teil enthält alle technischen Details zu deinem Fahrzeug – von Motordaten über Typgenehmigungen bis zur Fahrzeugklasse. Diese Informationen sind nicht nur für Behörden relevant, sondern helfen dir auch, wenn du Ersatzteile bestellen oder die genauen Spezifikationen deines Autos nachschlagen möchtest.
Die Regelung während der Finanzierung
Wenn du dein Auto finanzierst, bleibt der Fahrzeugbrief zunächst bei der Bank oder dem Kreditgebenden. Das liegt daran, dass das Fahrzeug als Sicherheit für den Kredit dient. Erst wenn du die letzte Rate bezahlt hast, gibt die Bank den Brief frei.
Je nach Kreditinstitut kann es einige Tage bis wenige Wochen dauern, bis du das Dokument per Post erhältst oder es persönlich abholen kannst. Falls du den Brief vorzeitig für eine Ummeldung oder einen Verkauf benötigst, musst du das mit der Bank absprechen – oft ist dann eine Ablösung des Kredits notwendig.
So gehst du vor bei Verlust oder Diebstahl
Wenn dein Fahrzeugbrief verloren geht oder gestohlen wird, solltest du umgehend handeln, um weiterhin rechtlich abgesichert zu sein.
Bei einem Diebstahl solltest du sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Diese schützt dich vor möglichen Missbräuchen und ist wichtig für den weiteren Ablauf.
Falls der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist, musst du eine Verlusterklärung bei der Zulassungsstelle abgeben. Diese Erklärung ist notwendig, um die Ausstellung eines Ersatzdokuments zu beantragen.
Nun kannst du bei deiner Zulassungsstelle einen neuen Brief beantragen. Dafür benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls den Fahrzeugschein.
Die Gebühren variieren zwischen 30 und 60 Euro, je nach Zulassungsstelle und Bundesland. Die genaue Höhe kann meist erst nach Prüfung aller Unterlagen festgelegt werden.
Antworten auf häufige Fragen
Wie heißt der Fahrzeugbrief jetzt?
Der Fahrzeugbrief heißt seit 2005 "Zulassungsbescheinigung Teil II". Er enthält Informationen über dich als Halter bzw. Halterin und das Fahrzeug. Du benötigst den Brief, um dein Fahrzeug zuzulassen oder abzumelden.
Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief bei Verlust?
Die Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro, abhängig von der Zulassungsstelle. Du musst dafür deinen Personalausweis, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und ggf. eine Verlustanzeige vorlegen.
Wird der Fahrzeugbrief zur Abmeldung benötigt?
Ja, möchtest du dein Auto abmelden (endgültig stilllegen) benötigst du den Kfz-Brief. Bei der Abmeldung musst du sowohl die Zulassungsbescheinigung Teil I als auch Teil II vorlegen.
Bekomme ich Kurzzeitkennzeichen ohne Fahrzeugbrief?
Ja, in der Regel kannst du ein Kurzzeitkennzeichen mit deinem Fahrzeugschein beantragen, der Brief wird nicht nötig. Allerdings kann es je nach Zulassungsstelle Unterschiede geben.
Was passiert mit dem Fahrzeugbrief bei Abmeldung?
Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs wird der Brief von der Zulassungsstelle einbehalten. Er wird für die Stilllegung des Fahrzeugs genutzt, und du erhältst eine Abmeldebestätigung.
Wann muss der Fahrzeugbrief geändert werden?
Der Fahrzeugbrief muss geändert werden, wenn sich Halter bzw. Halterin ändern, das Fahrzeug umgeschrieben wird oder bei einer Änderung der Fahrzeugdaten (z.B. nach einer technischen Änderung).
Wird der Fahrzeugbrief bei Umzug geändert?
Ja, bei einem Umzug muss die Adresse im Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) angepasst werden. Du kannst dies bei der Zulassungsbehörde deines neuen Wohnsitzes erledigen.
Sind CoC-Papiere der Fahrzeugbrief?
Nein, CoC-Papiere (Certificate of Conformity) sind keine Fahrzeugbriefe. Sie bescheinigen die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den europäischen Vorschriften und sind bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs wichtig.
Hat jeder Fahrzeugbrief einen Sicherheitscode?
Ja, der Fahrzeugbrief enthält einen Sicherheitscode, der zur Verhinderung von Fälschungen dient. Dieser Code ist einzigartig und befindet sich auf einem speziellen Sicherheitsmerkmal im Dokument.
Wie schnell bekomme ich einen neuen Fahrzeugbrief?
Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II wird in der Regel in etwa 1 bis 2 Wochen ausgestellt, je nach Zulassungsbehörde und Region. Du kannst den Antrag jedoch oft auch online stellen, was die Bearbeitungszeit verkürzen kann.
Kann man mit Vollmacht einen Fahrzeugbrief beantragen?
Ja, du kannst mit einer Vollmacht einen Fahrzeugbrief für eine andere Person beantragen, sofern du die erforderlichen Unterlagen und eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin vorlegst.
Kann man ein Fahrzeug nur mit Fahrzeugbrief anmelden?
Nein, für die Anmeldung eines Fahrzeugs sind sowohl der Fahrzeugbrief als auch der Fahrzeugschein erforderlich. Der Brief bestätigt das Eigentum, während der Fahrzeugschein die Zulassung und Fahrzeugdaten enthält.
Was ist der Unterschied zwischen Schein und Brief?
Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) enthält Informationen zur Zulassung des Fahrzeugs und wichtige Fahrzeugdaten. Du musst den Schein während jeder Fahrt dabeihaben. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) hat keine Relevanz für den Straßenverkehr, bescheinigt dir aber das Eigentum am Fahrzeug. Du benötigst dieses Papier, wenn du dein Fahrzeug verkaufen oder abmelden möchtest.