Wem gehört das Fahrzeug eigentlich?
Eines vorweg: Du kannst ein finanziertes Auto jederzeit verkaufen, auch wenn es rein rechtlich nicht immer dir gehört. Wie einfach das Ganze für dich werden wird, hängt vor allem von der Kreditart ab – und davon, ob du lieber privat oder über einen spezialisierten Dienst verkaufen möchtest. Schauen wir uns zuerst die Kreditarten an.
Bei einem zweckgebundenen Autokredit, also einem Kredit, der ausschließlich für den Fahrzeugkauf aufgenommen wurde, bleibt das Fahrzeug bis zur vollständigen Rückzahlung Eigentum der Bank. In diesem Fall verwahrt die Bank auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) als Sicherheit. Ohne die Zustimmung des Kreditgebenden ist ein Verkauf nicht möglich.
Du musst die Bank also unbedingt vorab über deine Verkaufsabsicht informieren.
Anders sieht es bei einem nicht zweckgebundenen Kredit aus. Wenn du die Summe unabhängig vom Fahrzeug aufgenommen hast, liegt der Brief in der Regel bei dir. Dadurch bist du beim Verkauf deutlich flexibler und musst keine Freigabe einholen. Dennoch solltest du natürlich klären, ob und wie viel du noch an die Bank zurückzahlen musst.
Wo kann ich ein finanziertes Auto verkaufen?
In dieser Frage kannst du einen finanzierten Gebrauchtwagen wie einen vollständig abbezahlten behandeln. Sprich, ihn überall verkaufen. Wichtig ist nur, dass die Bank zustimmt, falls sie im Besitz des Fahrzeugs ist.
Aus diesen drei Möglichkeiten kannst du wählen:
- Privatverkauf: Du findest selbst einen Käufer oder eine Käuferin, regelst die Ablösung des Kredits mit der Bank und übergibst das Fahrzeug samt Brief, sobald alles bezahlt ist. Hier kannst du meist einen höheren Verkaufspreis erzielen, solltest aber mit sehr viel Aufwand rechnen.
- Verkauf an einen Profi: Viele Autohäuser kaufen auch finanzierte Fahrzeuge an und übernehmen die Ablöse für dich. Dafür fällt der Verkaufspreis oft etwas niedriger aus, aber der Prozess ist deutlich unkomplizierter.
- Online-Plattformen: Bei Diensten wie Swapycar bekommst du die Komplettlösung aus Autobewertung, Kreditablöse und Direktzahlung – alles aus einer Hand. Praktisch, vor allem bei wenig Zeit.
So verkaufst du einen finanzierten Gebrauchtwagen privat
Falls du dein finanziertes Auto privat verkaufen möchtest, kannst du wie folgt vorgehen.
Schritt 1: Kreditvertrag
Zuerst musst du wissen, wie dein Auto finanziert ist. Es gibt drei typische Varianten:
- Leasingvertrag → Kein Verkauf möglich, das Auto gehört dir nie.
- Ratenkredit mit Sicherungsübereignung → Du darfst verkaufen, aber nur mit Zustimmung der Bank.
- Ballonfinanzierung → Achtung Restschuld! Hier musst du meist zum Schluss noch eine große Rate zahlen.
Tipp: Schau im Vertrag nach dem Stichwort Sicherungsübereignung oder ruf bei der Bank an und frag gezielt nach: „Was muss ich tun, wenn ich mein finanziertes Auto verkaufen möchte?“
Schritt 2: Ablöse ermitteln
Bevor der Autoverkauf losgehen kann, musst du die Restschuld ermitteln.
Fordere bei deiner Bank den aktuellen Ablösebetrag an. Das ist der Betrag, den du sofort zahlen müsstest, um den Kredit komplett zu tilgen. Nur dann ist die Bank bereit, die Zulassungsbescheinigung Teil II rauszugeben.
Du bekommst dann meist:
- den Ablösebetrag mit Gültigkeitsdatum (z. 14 Tage),
- Infos zur Rückgabe der Sicherungsübereignung,
- und was du der Bank ggf. noch schicken musst.
Schritt 3: Verkauf vorbereiten
Jetzt hast du zwei Optionen:
Variante A: Du löst den Kredit vor dem Verkauf ab
Du zahlst die Restschuld aus eigenen Mitteln. Dann bekommst du den Fahrzeugbrief, kannst den Wagen wie jedes andere Auto verkaufen.
- Vorteil: Käufer, Käuferin sieht ein schuldenfreies Auto.
- Nachteil: Du brauchst erstmal das Geld.
Variante B: Käufer, Käuferin übernimmt die Ablöse
Das geht z. B. so:
- Du bekommst den Kaufpreis minus Ablösebetrag.
- Du oder Käufer, Käuferin leiten die Ablöse direkt an die Bank weiter.
- Sobald die Bank den Geldeingang bestätigt, schickt sie den Fahrzeugbrief – entweder an dich oder direkt an den Käufer, die Käuferin.
Wichtig: Klärt vorab die Zuständigkeiten, am besten schriftlich.
Schritt 4: Kaufvertrag aufsetzen
Wichtig: Gib im Vertrag an, dass du ein finanziertes Auto verkaufen möchtest. Beschreibe die Ablösebedingungen und Übergabe des Fahrzeugbriefs möglichst genau und halte Kaufpreis und Zahlungstermine schriftlich fest.
Schritt 5: Brief kommt, Auto geht
Sobald die Ablöse abbezahlt und der Fahrzeugbrief da ist, kann der Käufer oder die Käuferin das Auto offiziell auf sich ummelden.
Übergabe mit:
- Kaufvertrag (2-fach)
- Fahrzeugbrief & -schein
- HU/AU-Nachweis
- CoC-Papiere
Extra-Tipp: Mach ein Übergabeprotokoll inkl. Kilometerstand und Schäden.
Hast du Fragen zum Autoverkauf? Wir helfen dir gerne weiter! Melde dich gerne per Mal oder telefonisch und wir klären alle deine Fragenkostenlos und unverbindlich!
Antworten auf häufige Fragen
Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken verlangen können, wenn du einen Kredit vorzeitig zurückzahlst – also, bevor die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist. Sie soll den finanziellen Verlust ausgleichen, den die Bank dadurch hat, dass sie von dir keine Zinsen mehr bekommt.
Wann fällt sie an?
- Bei Ratenkrediten (z. B. Autokredit) nur, wenn du den gesamten Kredit auf einmal tilgst.
- Nicht bei Kreditverträgen, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, wenn du weniger als 10.000 € vorzeitig zurückzahlst – hier darf die Bank nur begrenzt Entschädigung verlangen.
Wie hoch ist sie?
Gesetzlich gedeckelt:
- Maximal 1 % der Restschuld (bzw. 0,5 % bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit).
- Bei älteren Verträgen oder Immobilienfinanzierungen können andere Regeln gelten.
Manche Banken verzichten freiwillig auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Nachfragen lohnt sich also.
Kann ich ein finanziertes Auto zurückgeben?
In der Regel nicht einfach so. Sobald du den Kaufvertrag und den Kreditvertrag unterschrieben hast, bist du daran gebunden. Nur wenn du vor Kurzem finanziert hast (weniger als 14 Tage her), kannst du eventuell vom Widerrufsrecht Gebrauch machen – das gilt allerdings nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. Fernabsatzvertrag).
Nach Ablauf dieser Frist kannst du das Auto nicht einfach zurückgeben, sondern musst es verkaufen und den Kredit ablösen oder weiterzahlen.
Kann ich mein finanziertes Auto in Zahlung geben?
Ja, das ist möglich. Viele Händler nehmen auch finanzierte Fahrzeuge in Zahlung. Wichtig ist: Der Händler muss wissen, dass das Auto noch finanziert ist und in wessen Besitz sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) befindet.
Meist übernimmt er dann die Ablösung des Kredits direkt bei der Bank und rechnet den Restwert auf den Kaufpreis deines neuen Fahrzeugs an. Das ist ein bewährter Weg, wenn du unkompliziert wechseln willst.
Kann ich mein finanziertes Auto bei Swapycar verkaufen?
Ja, das ist problemlos möglich. Swapycar arbeitet ausschließlich mit Profis aus dem Autohandel zusammen, die mit finanzierten Fahrzeugen vertraut sind – die Ablösung eines laufenden Kredits gehört für sie zum Alltag. Wichtig ist nur, dass du beim Erstellen deines Inserats angibst, dass dein Auto noch finanziert ist. So kann der Händler das bei seinem Angebot berücksichtigen und den Ablauf entsprechend planen.